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quadmed
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  1. Start
  2. AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

1Einleitung

Diese Bedingungen regeln die Grundlagen der geschäftlichen Beziehung zwischen der quadmed AG und ihren Kunden, wenn und soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wird.

2Vertragsgegenstand

Die quadmed AG wird für den Kunden als Versicherungsmakler tätig. Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung von Versicherungsverträgen sowie deren Betreuung und Verwaltung. Kündigung bestehender Versicherungsverträge erfolgt nach Abstimmung mit dem Kunden.

3Leistungen der quadmed AG

3.1Die Dienstleistung der quadmed AG umfasst ausschliesslich die Vermittlung der jeweils gewünschten Versicherungsverträge sowie deren Betreuung und Verwaltung. Die Betreuung und Verwaltung weiterer Versicherungsverträge des Kunden ist nur dann Gegenstand der Beauftragung, wenn die quadmed AG dies schriftlich bestätigt hat.

3.2Die quadmed AG ist nicht vertraglich verpflichtet, Versicherungsvertriebsgeschäfte ausschliesslich mit einem oder mehreren Versicherungsunternehmen zu tätigen, und stützt ihren Rat nicht auf eine ausgewogene und persönliche Untersuchung. Die quadmed AG darf ihre Versicherungsgeschäfte mit dem folgenden Versicherungsunternehmen tätigen und tätigt diese auch: Squarelife Insurance AG, Landstrasse 33, P.O. Box 503, 9491 Ruggell, Liechtenstein. Hierauf weist die quadmed AG auch in ihrer Erstinformation und im Beratungsprotokoll hin.

3.3Sollte die quadmed AG künftig Versicherungsgeschäfte mit weiteren Versicherungsunternehmen tätigen, wird sie die Information nach Art. 38 VersVertG entsprechend anpassen und dem Kunden rechtzeitig vor Abschluss eines Versicherungsvertrages erneut erteilen.

3.4Von dem Kunden mitgeteilte Risikoänderungen führen möglicherweise zur Anpassung des Versicherungsschutzes, welche durch die quadmed AG veranlasst wird. Eine regelmässige Überprüfung der Risikosituation des Kunden durch die quadmed AG ist nicht Gegenstand des Auftrages.

3.5Im Schadenfall unterstützt die quadmed AG den Kunden bei der Regulierung einschliesslich der Verhandlungen mit dem Versicherer.

4Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1Der Kunde wird der quadmed AG auf Anforderung alle für die Ausführung der durch die quadmed AG zu erbringenden Dienstleistungen und Tätigkeiten erforderlichen Informationen und Unterlagen zeitnah, inhaltlich richtig und vollständig bekannt geben. Tatsachen, die der Kunde kennt und die für die Ermittlung des Risikos oder den Abschluss der Versicherung für den Kunden erkennbar relevant sind, wird der Kunde der quadmed AG unaufgefordert mitteilen.

4.2Wenn die Besonderheiten des Risikos eine Besichtigung notwendig machen, wird der Kunde diese ermöglichen und erforderlichenfalls hieran teilnehmen.

4.3Alle für die Deckung des Risikos relevanten Veränderungen, insbesondere Änderungen der Adresse, Änderung der Tätigkeit, Auslandstätigkeit und Gefahrerhöhungen wird der Kunde der quadmed AG umgehend und unaufgefordert mitteilen.

4.4Soweit der Versicherungsvertrag Obliegenheiten für den Versicherungsnehmer vorsieht, ist der Kunde für die Einhaltung dieser Obliegenheiten, die Umsetzung von Schutzempfehlungen und die Einhaltung von gegenüber dem Versicherer bestehenden Fristen verantwortlich. Die Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten, insbesondere der Verpflichtung zur wahrheitsgemässen Darstellung des Risikos und zur Zahlung der Prämie, die Nichtbeachtung von Schutzempfehlungen und die Versäumung von Fristen kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

4.5Der Kunde wird der quadmed AG oder dem jeweiligen Versicherer einen etwaigen Schadenfall unverzüglich mitteilen, damit Ausschlussfristen des Versicherers nicht versäumt werden.

5Vergütung

Die quadmed AG erhält eine Courtage in üblicher und von der Prämie abhängiger Höhe. Die Courtage ist von dem Versicherer als Teil seiner Erwerbs-, Abschluss- und Verwaltungskosten bereits bei der Prämienkalkulation berücksichtigt worden und wird mit der Prämie bezahlt. Daneben erhält die quadmed AG vom Versicherer eine sonstige Vergütung in Form wirtschaftlicher Vorteile, deren Höhe teilweise vom Geschäftsverlauf der vermittelten Produkte abhängt. Dem Kunden entstehen durch die Einschaltung der quadmed AG keine zusätzlichen Kosten.

6Haftung

6.1Die quadmed AG wird die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Versicherungsmaklers ausüben. Die quadmed AG haftet nur für Schäden, die sich aus einer schuldhaften Verletzung dieser Sorgfaltspflichten ergeben.

6.2Die quadmed AG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen in unbegrenzter Höhe, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, einschliesslich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der quadmed AG.

6.3Die quadmed AG haftet nicht für die Folgen eines etwa unzulänglichen Versicherungsschutzes aus nicht durch die quadmed AG vermittelten Verträgen.

6.4Ansprüche auf Schadenersatz wegen einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung verjähren in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Kunde Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Beendigung dieses Vertrages.

7Datenschutz

7.1Die quadmed AG erhebt, speichert und verwendet personenbezogene Daten ausschliesslich zur Vermittlung, Betreuung und Verwaltung der Versicherungsverträge. Die quadmed AG gibt diese Daten nur im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Auftrages weiter.

7.2Wir können personenbezogene Daten dann an Dritte weitergeben, wenn Vertragsabschlüsse von uns gemeinsam mit einem Drittanbieter angeboten werden und hierbei seitens des Dritten ein berechtigtes Interesse besteht. In Einzelfällen verarbeiten diese Ihre personenbezogenen Daten, um Direktwerbung zu betreiben. Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit dieser Direktwerbung in Verbindung steht.

7.3Sollten wir uns für die Verarbeitung Ihrer Daten externer Dienstleister bedienen, werden wir diese sorgfältig auswählen, schriftlich beauftragen, an unsere Weisungen binden und regelmässig kontrollieren. Die Dienstleister werden diese Daten nicht an Dritte weitergeben.

7.4Ansonsten werden wir personenbezogene Daten nicht an unbeteiligte Dritte weitergeben, sofern wir nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu einer Datenweitergabe berechtigt oder verpflichtet sind. Dabei kann es sich insbesondere um die Auskunftserteilung für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr oder zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte handeln.

8Gerichtsstand / anwendbares Recht

8.1Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist das Fürstentum Liechtenstein, sofern der Kunde Unternehmer ist.

8.2Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der quadmed AG unterliegt dem Recht des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für den vermittelten Versicherungsvertrag gilt das in den jeweiligen Versicherungsbedingungen bestimmte Recht; diese AGB regeln ausschliesslich das Verhältnis zwischen dem Kunden und der quadmed AG.

9Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.

10Weitere Informationen

10.1Die quadmed AG ist ein Versicherungsmakler mit Sitz in Ruggell (Industriering 14, FL-9491 Ruggell). Die quadmed AG verfügt über eine Bewilligung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, Landstrasse 109, Postfach 279, 9490 Vaduz, Liechtenstein und ist im Versicherungsvermittlerregister der FMA unter der Nummer 209920 eingetragen.

10.2Die quadmed AG hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von 10 % oder mehr an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Die Squarelife Holding AG, das Mutterunternehmen der Squarelife Insurance AG, hält sämtliche Anteile (100 % der Stimmrechte und des Kapitals) an der quadmed AG; die quadmed AG und die Squarelife Insurance AG sind Schwestergesellschaften derselben Unternehmensgruppe.

10.3Beschwerden können jederzeit kostenlos an die Geschäftsleitung der quadmed AG gerichtet werden. Beschwerden über Versicherungsvermittler gemäss Art. 74 VersVertG nimmt die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, Landstrasse 109, Postfach 279, 9490 Vaduz, Liechtenstein, entgegen. Zur Beilegung von Streitfällen zwischen Kunden und Versicherungsvertreibern über die erbrachten Dienstleistungen ist gemäss Art. 75 VersVertG in Verbindung mit der Finanzdienstleistungs-Schlichtungsstellen-Verordnung (FSV) die aussergerichtliche Schlichtungsstelle zuständig (Aussergerichtliche Schlichtungsstelle, Landstrasse 123, Postfach 343, 9495 Triesen, www.schlichtungsstelle.li). Der ordentliche Rechtsweg bleibt unberührt.

Verbindlich ist die deutsche Fassung. Übersetzungen dienen dem besseren Verständnis.

quadmed

Versicherungsmakler für ästhetische Medizin. Seit 1997 im Versicherungsgeschäft, seit 2007 auf ästhetische Eingriffe spezialisiert.

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